Kostenübernahme

Für gesetzlich oder privat Versicherte(r) wird grundsätzlich die komplette Behandlung zu 100% von den Kostenträgern übernommen. Bei Privatversicherungen gelten individuelle Leistungsvorgaben, die vor Beginn einer Behandlung jeweils abzuklären sind.
Für Beihilfeversicherte gelten ebenfalls besondere Bedingungen, auf welche ebenfalls gesondert einzugehen ist.

Vor Aufnahme einer Psychotherapie finden immer so genannte probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dazu, einander kennenzulernen und als Patient(in) die Möglichkeit zu haben, mit ausreichend Zeit das eigene Anliegen zu schildern. Ich als Ihr Therapeut wiederum habe in dieser Zeit die Möglichkeit, die Problematik ausgiebig zu verstehen und zu erkennen, ob ich in der Angelegenheit der passende Ansprechpartner und Therapeut für Sie bin. Am Ende der (für Sie völlig unverbindlichen) Probatorik wird gemeinsam ein Resümee darüber gezogen, ob und welche Therapieform zu empfehlen ist und ob eine gemeinsame Zusammenarbeit beiden Seiten sinnvoll erscheint.